ZG08121102 - 11.12.2008
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Luxemburg: Katholische Parlamentarier können nur Nein zur Legitimität der Euthanasie sagen


Euthanasie ist gewaltsamer Akt gegen das Leben


Erbischof Rino Fisichella, Vorsitzender der Päpstlichen Akademie für das Leben

ROM, 10. Dezember 2008 (ZENIT.org).- Wir verfolgen mit tiefer Sorge die Entwicklungen dieser Tage in Luxemburg, wo sich das Parlament anschickt, ein Gesetz über die Straffreistellung der Euthanasie und der Beihilfe zum Selbstmord zu verabschieden. Sollte dieses Gesetz tatsächlich durchgehen, würde sich Luxemburg selbst in den Schatten stellen und dort zu den wenigen anderen europäischen Ländern gesellen, welche auf traurige Weise den Weg für die Euthanasie geebnet haben.

So paradox es auch klingen mag, jedem wird zunächst der tief greifende Widerspruch auffallen, der darin besteht, dass gleichzeitig über Euthanasie und Palliativpflege diskutiert wird. Es handelt sich dabei, wie angemerkt, um einander in einem gewissen Sinne entgegengesetzte Lösungen.

Mit Palliativpflege wird nämlich der Patient im Endstadium behandelt, um ihm die Schmerzen zu nehmen; bei der Euthanasie hingegen wird die Medizin nicht zur Pflege und Schmerzlinderung genutzt, sondern um dem Patienten das Leben zu nehmen. Es ist also widersprüchlich, einerseits mit dem Gesetz über die Palliativpflege Mitgefühl zu zeigen und gleichzeitig mit einem anderen Gesetz über die Euthanasie das tragische Bild des Lebensendes so vorzuzeichnen, dass keine authentische Freiheit bleibt, der Unausweichlichkeit des Todes mit wahrer persönlicher Würde und der angemessenen Begleitung zu begegnen.

Eine Hand wird dem Patienten im Endstadium gereicht, indem man ihm gerade jegliche Schmerzen erspart, mit der anderen Hand setzt man durch die Einführung der Euthanasie als endgültige Lösung zum Todesschuss an. Das Leben ist kein verhandelbarer Vertragsgegenstand. Es wird unabhängig von jeglichem Gesetz der Menschen immer auf dem Grundsatz der Unabdingbarkeit beruhen, der durch keine politische Tätigkeit in seiner Unantastbarkeit und Heiligkeit gefährdet werden kann.

Die Lehre der Kirche, die sich auf die Natur des Menschen stützt, wurde in der Enzyklika Evangelium Vitae von Johannes Paul II. dargelegt, die diesbezüglich klarstellte: „Mit der Petrus und seinen Nachfolgern von Christus verliehenen Autorität bestätige ich daher in Gemeinschaft mit den Bischöfen der katholischen Kirche, dass die direkte und freiwillige Tötung eines unschuldigen Menschen immer ein schweres sittliches Vergehen ist… Die willentliche Entscheidung, einen unschuldigen Menschen seines Lebens zu berauben, ist vom moralischen Standpunkt her immer schändlich und kann niemals, weder als Ziel noch als Mittel zu einem guten Zweck gestattet werden.“

Die Kongregation für die Glaubenslehre hat in ihrer Lehrmäßigen Note über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben Folgendes betont: „Jene, die direkt in den gesetzgebenden Versammlungen tätig sind, haben „die klare Verpflichtung“, sich jedem Gesetz zu widersetzen, das ein Angriff auf das menschliche Leben ist. Für sie, wie für jeden Katholiken ist es nicht erlaubt, sich an einer Meinungskampagne für solche Gesetze zu beteiligen oder sie mit der eigenen Stimme zu unterstützen“.

Diese Lehre gibt einem katholischen Parlamentarier sichere Orientierung, wenn er zeigen möchte, dass der Glaube die Inspiration seiner politischen Tätigkeit darstellt, und das auch innerhalb der den Institutionen eigenen legitimen Autonomie und der Trennung von Kirche und Staat, die aus Respekt vor allen notwendig ist. Daher muss sich jeder katholische Parlamentarier aufrechten Gewissens mit seiner Stimme einem Gesetz widersetzen, das die Legitimität der Euthanasie unterstützt. Die Freiheit des Parlamentariers schadet dem Gemeinwohl, wenn er seine politischen Entscheidungen auf einer relativistischen Grundlage trifft, die alle Positionen im Namen der individuellen Freiheit als gleichermaßen erlaubt ansieht.

Es lohnt sich auch hinzuzufügen, dass sich der katholische Parlamentarier in diesem spezifischen Fall nach der Lehre von Evangelium vitae auch nicht auf den Grundsatz des „geringen Übels“ berufen kann. Dieses Gesetz stellt nämlich keine Einschränkung gegenüber einem früheren Gesetz dar, weil das luxemburgische Parlament zum ersten Mal mit diesem Gesetz konfrontiert ist. Andererseits müsste ein katholischer Bürger spätestens dann ernsthaft nachdenken, wenn ein von ihm gewählter Parlamentarier ein solches Gesetz unterstützt und gewählt hat, das der Lehre Christi und seiner Kirche vollkommen widerspricht und gleichzeitig gegen das moralische Naturgesetz verstößt.

Keine parlamentarische Institution kann sich hinter Sophismen verstecken, wenn sie aufgerufen ist, über den Beginn und das Ende des Lebens abzustimmen. Die Würde der Person, jeder Person, in welcher Situation sie auch sein mag, vor allem, wenn sie sich im Zustand gravierenderer körperlicher Schwäche befindet, wird gewährleistet und gegen jeglichen mehr oder weniger von Mitleid geleiteten Versuch der Euthanasie verteidigt.

Das Prinzip der Selbstbestimmung, auf das sich oft jemand beruft, wird dabei in seiner richtigen Auslegung verstanden. Es kann immer nur eine Handlung sein, mit der man für das Leben optiert, nie für den Tod. Im Gegensatz dazu werden wir vor eine willkürliche Wahl gestellt werden, die mit Freiheit nichts gemeinsam hat.

Die Euthanasie ist trotz ihrer semantischen Bedeutung („süßer Tod“) in jedem Fall ein gewaltsamer Akt gegen das Leben und ein Akt des Misstrauens in den Fortschritt der medizinischen Wissenschaft. Manchmal ist ihre Befürwortung durch mangelndes Verständnis für den Widerspruch zwischen Euthanasie und Palliativpflege gekennzeichnet. In jedem Fall wäre es für einen Parlamentarier gefährlich und entwürdigend, den verschiedenen Meinungsumfragen hinterherzulaufen, die oft zielgerichtet zur Kenntnis gebracht werden und wenig Bezug zur Wirklichkeit haben.

Das Gefühl vernebelt in gewissen spezifischen Fällen oft den Geist und hindert einen daran, rationale Antworten zu geben. Der Gesetzgeber muss aber klaren Verstand sowie Weitblick beweisen und wissen, wann das Leben auf dem Spiel steht. Niemand kann sich anmaßen, Richter über Leben und Tod zu werden. Eine Straffreistellung ändert nichts am objektiven Bösen, das ein solches Gesetz enthält. Die einzige taugliche Reaktion kann nur in der Streichung dieses Gesetzes liegen.

Wir können die weisen Äußerungen unseres Mitbruders, des Erzbischofs von Luxemburg, Monsignore Fernand Frack, nur teilen, wenn er sagt, dass wer auf dem Weg der Hoffnung wandelt, nur zu einer besseren Gesellschaft gelangen kann, wohingegen wer sich dem Todeswunsch hingibt, der Willkür Tür und Tor öffnet und die Grundfesten des sozialen und zivilen Lebens unterminiert. Niemand soll sich daher das Recht anmaßen, an die Stelle des Schöpfers zu treten. Leben und Tod gehören dem Schöpfer allein.

[©  L`Avvenire vom 5. Dezember 2008]


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