ROM, 24. Februar 2009 (ZENIT.org).- Am heutigen Dienstag wurde die Erhebung des portugiesischen Kurienkardinals und emeritierten Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse José Saraiva Martins zum Kardinalbischof bekannt gegeben. Wie das Pressebüro des Heiligen Stuhls berichtete, erhob Papst Benedikt XVI. auch den Vikar für die Diözese Rom, Kardinal Agostino Vallini, zum Kardinalpriester.
Zu den Kardinalbischöfen gehören sechs Purpurträger. Neben Saraiva Martins und den Italienern Angelo Sodano (Dekan des Kardinalkollegiums), Giovanni Battista Re (Kongregation für die Bischöfe) und Tarcisio Bertone (Kardinalstaatssekretär) sind dies der Franzose Roger Etchegaray und der Nigerianer und emeritierte Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung Francis Arinze.
Das Kardinalskollegium besteht aus drei Rängen („ordines“). Den Kardinalbischöfen sind als Titel die suburbikarischen Diözesen zugeordnet. Die „suburbikarischen“ Diözesen gehen auf die ersten Diözesen zurück, die in der Zeit des frühen Christentums „um Rom herum“ entstanden waren. Kardinal José Saraiva Martins wurde der Titel der suburbikarischen Diözese von Palästrina zugewiesen.
Dem „ordo“ der Kardinalpriester sind jene Bischöfe zugeordnet, denen eine Titelkirche in Rom zugewiesen ist. Kardinaldiakone sind Bischöfe, denen der Titel einer römischen Diakonie zugewiesen ist.
Nach frühestens zehn Jahren hat ein Kardinaldiakon das Recht, den Papst um die Erhebung in den Stand der Kardinalpriester zu bitten. Der Papst kann dies auch aus eigener Initiative heraus tun, wenn dies durch das Amt des Kardinals geboten ist. Um die einst dem Kardinaldiakon zugewiesene Titelkirche einer römischen Diakonie beizubehalten, können sie vom Papst „pro hac vice“ – das heißt „für diesen Fall“ – zum Kardinalpriester ihrer Diakonie-Titelkirche ernannt werden. Im Falle des neuen Kardinalpriesters Vallini handelt es sich dabei um die Diakonie „San Pier Damiani ai Monti di San Paolo“ (Titeldiakonie seit dem 5. März 1973).
Der ranghöchste, sprich dienstälteste Kardinaldiakon trägt den Titel „Kardinalprotodiakon“ oder „Kardinalerzdiakon“.
















