LONDON, 9. Oktober 2009 (ZENIT.org).- Nur zwei Wochen nach einer gesetzlichen Neuregelung sorgen in Großbritannien erneut zwei Fälle von Sterbehilfe für Aufsehen. Ein todkranker Geologe wurde laut Bericht der Tageszeitung „The Times“ vom Mittwoch in der südenglischen Grafschaft Somerset von der Polizei festgenommen und verhört. Der an Knochenkrebs erkrankte William Stanton (79) und seine Frau Angela (74) wollten sich demnach gemeinsam ersticken, weil sie nach 52 Jahren Ehe nicht voneinander getrennt werden wollten.
Stanton überlebte und steht nun nach dem Tod seiner Frau unter Mordverdacht. Er wurde jedoch vorerst gegen Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen. Nun muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob er wegen Mordes angeklagt wird. Die Entscheidung könnte zu einem Präzedenzfall für die britische Justiz werden.
Für Schlagzeilen sorgt auch ein zweiter Fall in der ostenglischen Grafschaft Norfolk. Eine 26-Jährige hatte sich im September 2007 mit Suizid-Absicht vergiftet und danach einen Krankenwagen gerufen. Weil sie den behandelnden Ärzten eine Patientenverfügung vorhielt, die nur eine Schmerzlinderung erlaubte, ließen diese sie sterben. Ein Untersuchungsrichter hatte in der vergangenen Woche geurteilt, die Ärzte hätten richtig gehandelt.
Die psychisch gestörte Frau hatte schon zuvor mindestens neunmal versucht, sich mit Gift zu töten, war aber immer wieder von Ärzten gerettet worden. Der Erzbischof von Cardiff, Peter Smith, warnte nun, Ärzte, die Menschen aufgrund einer Patientenverfügung sterben lassen, könnten gegen das Gesetz handeln.
Dies gelte vor allem bei Patienten mit psychischen Problemen; sie seien möglicherweise gar nicht in der Lage, über ihre eigene Situation zu urteilen, wird Smith in einem Bericht des „Daily Telegraph“ vom Mittwoch zitiert. Eine Patientenverfügung könne so als Hilfsmittel zum Selbstmord benutzt werden. In einem Leitfaden zum britischen Zurechnungsfähigkeitsgesetz von 2005 heißt es relativ vage, Ärzte und Pflegepersonal sollten Suizidabsichten berücksichtigen.
Die katholische Kirche fordert jedoch eine weitere Klärung der Richtlinien, wonach eine Patientenverfügung bei Suizidabsicht definitiv außer Kraft gesetzt würde. Erst Ende September hatte der Leiter der britischen Anklagebehörde, Keir Starmer, neue Richtlinien zur Sterbehilfe verkündet.
Sie sollen regeln, unter welchen Umständen Helfer beim Suizid in der Praxis strafrechtlich verfolgt werden. Die Behörde reagierte damit auf ein jüngst ergangenes Urteil. Die an Multipler Sklerose erkrankte Debbie Purdy hatte vor Gericht eine Klärung der Frage erstritten, ob ihr Ehemann verfolgt würde, wenn er sie in eine Schweizer Sterbeklinik begleitet.
Bei der Neuregelung handele es sich jedoch nicht um eine Gesetzesänderung, hieß es. Es gehe hauptsächlich um die „Motivation“ zur Sterbehilfe. Wenn nicht aus Mitgefühl gehandelt werde, gebe es weiterhin eine strafrechtliche Verfolgung. Als weitere Kriterien bei der Entscheidung über juristische Folgen für den Sterbehelfer nannte Starmer unter anderem das Alter, den Gesundheitszustand und den geistigen Zustand des Patienten. Auch müsse untersucht werden, ob jemand finanziellen Vorteil aus dem Tod ziehe.
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