ZG09110309 - 03.11.2009
Permalink: http://www.zenit.org/article-18986?l=german

Vatikan prüft Bann für christliches Kreuz in Italien


Kruzifixe in Klassenzimmern öffentlicher Schulen seien nicht mit Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar


ROM, 3. November 2009 (ZENIT.org).- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute festgestellt, dass Kruzifixe in Klassenzimmern öffentlicher Schulen nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar sind.

Ein christliches Kreuz im Klassenzimmer einer Staatsschule verletzt die Religionsfreiheit der Schüler. Sie nimmt zudem den Eltern die Freiheit, ihre Kinder nach ihren religiösen Überzeugungen zu erziehen.

Der Pressesprecher des Vatikans, Pater Federico Lombardi erklärte heute morgen, man wolle den Fall überprüfen. „Wir müssen noch das Urteil des Straßburger Gerichts überprüfen, bevor wir uns dazu äußern können", meinte er.

Die italienische Regierung will laut Richter Nicola Lettieri, der Italien vor dem Straßburger Gericht verteidigte, Einspruch gegen das Kruzifixverbot erheben. Scharfe Kritik an dem Urteil übte Italiens Unterrichtsministerin Maria Stella Gelmini: „Das Kreuz in den italienischen Schulklassen ist ein Symbol unserer Tradition. Niemand, nicht einmal ein ideologisch beeinflusstes Gericht, wird uns unserer Traditionen berauben und unsere Identität auslöschen", so Gelmini.

Landwirtschaftsminister Luca Zaia drückte sich noch deutlicher aus: „Ich stimme allen zu, die sich als Gläubige oder Nichtglaubende durch dieses abstrakte und vorgeblich demokratische Urteil beleidigt fühlen". Der EGMR beleidige die "Gefühle der europäischen Völker, die aus dem Christentum entstanden sind". Wörtlich sagte Zaia: „Ohne Christentum gäbe es kein Europa. Die Leute, die eigentlich bestellt sind, das Gemeinwohl zu wahren, bemühen sich, unsere Kultur aus den Angeln zu heben. Sie sollen sich schämen".

Das EGMR-Erkenntnis sei „absurd", sagte Gabriella Carlucci, die Vorsitzende der gemeinsamen Kommission von Abgeordnetenhaus und Senat für die Kinderrechte. Sowohl das zuständige Verwaltungsgericht (TAR) als auch der Staatsrat hätten darauf hingewiesen, dass das Kruzifix "Symbol der italienischen Geschichte und Kultur" ist und damit auch der Identität des Landes und der Garant der Prinzipien der Gleichheit, Freiheit und Toleranz.

In einem Verfahren gegen die Republik Italien stellte der Gerichtshof eine Verletzung von Protokoll 1, Artikel 2 (Recht auf Bildung) in Verbindung mit Artikel 9 (Religionsfreiheit) der EMRK fest.

Die Klage war von der aus Finnland stammenden italienischen Bürgerin Soile Lautsi eingereicht worden, die 2002 vom Gymnasium „Vittorino da Feltre" in Abano Terme - wo ihre beiden Kinder die Schule besuchten - verlangt hatte, dass die Kreuze aus den Klassenzimmern verschwinden müssten.

Das Urteil des EGMR sieht vor, dass die Republik Italien der Klägerin 5.000 Euro als Ausgleich für den „moralischen Schaden" zahlen muss. Die Pressestelle des Gerichtshofs betonte ausdrücklich, dass es sich um das erste Urteil im Hinblick auf die Anbringung religiöser Symbole in Klassenzimmern handle.

Die Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs erfolgte einstimmig. Die Richter erklärten, Kruzifixe seien eindeutig ein religiöses Symbol. Dies könne für Kinder, die anderen oder keiner Religion angehören, „verstörend" wirken.

Das Recht, ohne Religion zu sein, gehöre zur Religionsfreiheit. Der Staat müsse dieses Recht besonders schützen. Besonders im Bereich von Bildung und Erziehung müsse der Staat auf die konfessionelle Neutralität achten, erläuterten die Richter. Mit dem Kreuz werde das Recht der Eltern eingeschränkt, ihre Kinder gemäß ihren Überzeugungen zu erziehen. Auch das Recht der Kinder, zu glauben oder nicht zu glauben, werde dadurch verletzt.

Soile Lautsi hatte im Schuljahr 2001/02 von der Schule ihrer damals 11 und 13 Jahre alten Kinder in Abano Terme verlangt, die Kreuze im Klassenraum zu entfernen. Sie berief sich dabei auf ein Urteil des italienischen Kassationsgerichts, dem zufolge Kreuze in Wahlbüros gegen die religiöse Neutralität des Staates verstoßen. Die obersten Richter Italiens wiesen die Klage 2006 jedoch ab, weil das Kreuz ein Symbol der Geschichte und Identität des Landes sei. Der Staat argumentierte, das Kreuz sei als „Flagge" der einzigen in der Verfassung erwähnten Religion auch ein Symbol des Staates. Der EGMR wies dies zurück. Es sei nicht zu erkennen, wie das Zeigen eines "Symbols, das vernünftigerweise mit dem Katholizismus verbunden werden kann", dem für eine demokratische Gesellschaft wesentlichen Bildungspluralismus dienen könne.

Auch in Österreich ist das Kreuz in Schulklassen immer wieder Thema. Zuletzt gab es im vergangenen Jahr eine Debatte über Kreuze in Linzer Kindergärten. Auch in diesem Zusamenhang forderte die FPÖ Kreuze in allen Schul- und Kindergartenklassen - auch dort, wo Kinder christlich-religiösen Bekenntnisses in der Minderheit sind, meldete „Der Standard“. Das Religionsunterrichsgesetz sieht in seinem §2b Folgendes vor: "(1) In den unter § 1 Abs. 1 fallenden Schulen, an denen die Mehrzahl der Schüler einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, ist in allen Klassenräumen vom Schulerhalter ein Kreuz anzubringen. "

(AR)


© Innovative Media, Inc.

Die Weiterverwendung der ZENIT-Dienste ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gestattet.
Wenden Sie sich bitte an info-autorenrechte@zenit.org .



Weiterleiten Beitrag kommentieren
Druckformat PDF-Ansicht
Anfang


ZENIT per E-Mail | RSS | Geschenkabo | Weiterempfehlen | Spende

| Nutzungsbedingungen | Beiträge und Bemerkungen senden | Kontakt aufnehmen | Startseite

© Innovative Media, Inc.

advertising

advertising

advertising