Erzdiözese München steht an der Seite der Missbrauchsopfer

"Hier wird den Seelen der Kinder ein Schaden zugefügt, der nur schwer zu heilen ist und der zutiefst dem widerspricht, was Kirche will"

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MÜNCHEN, 24. Februar 2010 (ZENIT.org/OK-EMF).- Die Erzdiözese München und Freising nimmt mit tiefer Erschütterung und großer Scham zur Kenntnis, dass im Raum der Kirche Missbrauch an Kindern geschehen ist.

Bisher haben sich im Fall vom Benediktinerkloster Ettal nach den Worten von Pater Maurus sieben ehemalige Internatsschüler gemeldet, die angeben, von den Missbrauchsfällen und sexuellen Belästigungen damals betroffen gewesen zu sein. Am Dienstag kam dann noch ein achter Fall hinzu. Dabei beschränke sich der Kreis derer, von denen die Übergriffe ausgingen, weiterhin auf die genannten drei Personen.

„Sexueller Missbrauch ist immer ein schreckliches Verbrechen. Es wirkt umso schwerer, wenn es in Bereichen geschieht, in denen ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Erwachsenen und Schutzbefohlenen besteht - wie in der Familie, in der Schule, in Vereinen und gerade auch in der Kirche", erklärte der Generalvikar des Erzbischofs von München und Freising, Prälat Peter Beer, am vergangenen Montagabend.

Der Abt der Benediktinerabtei Ettal, Barnabas Bögle OSB, trat deshalb am Mittwoch mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurück. Er kommt damit der dringenden Bitte des Generalvikars des Erzbischofs von München und Freising nach.

Abt Barnabas übernimmt mit diesem Schritt die Verantwortung dafür, dass in Zusammenhang mit einem möglichen Missbrauchsfall gegen die bischöflichen „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche" vom 27.9.2002 verstoßen wurde. Diese Leitlinien sehen unabhängig vom tatsächlichen Vorkommen eines Missbrauchsfalls eine Meldepflicht möglicher Verdachtsfälle an den Bischöflichen Beauftragten der Erzdiözese für die Prüfung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs vor. Dieser Meldepflicht ist das Kloster nicht nachgekommen.

„Hier wird den Seelen der Kinder ein Schaden zugefügt, der nur schwer zu heilen ist und der zutiefst dem widerspricht, was Kirche will. Diese Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit sowie der Blick in diese Abgründe der menschlichen Verfasstheit belasten in nahezu unerträglicher Weise jede menschliche Vertrauensbasis", so Prälat Beer.

Kinder haben ein Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Die Kirche hat die Pflicht, diese zu gewährleisten. Sie ist sich mit allen Kräften im gesellschaftlichen Bereich darin einig, diesem Missbrauch entgegenzutreten. Die Erzdiözese München und Freising hat dazu im Jahr 2002 Richtlinien erlassen. Sie sehen vor, dass zwei Bischöfliche Beauftragte zur Prüfung der Vorwürfe sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche oder andere kirchliche Mitarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die beiden Ombudsleute werden von einem kompetenten Arbeitsstab aus Juristen und Psychologen unterstützt. Die Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden ist von höchster Transparenz geprägt. Die Richtlinien sehen vor, dass möglichen Opfern psychologische und seelsorgliche Betreuung angeboten wird.

„Verbrecherisches Handeln und Versagen Einzelner lässt sich nie und nirgends zu 100 Prozent ausschließen. Aber die Kirche muss wie auch die Gesellschaft als Ganzes mit hundertprozentiger Anstrengung gegen Missbrauch vorgehen und ihn zu verhindern versuchen", sagte Beer.

„Die Erzdiözese sieht sich in der Verpflichtung, die Situation ernsthaft aufzuarbeiten und steht an der Seite der Opfer", betonte Beer. „Wir vergessen aber auch die nicht, die Tag für Tag im Auftrag der Kirche mit Kindern und für Kinder in Schulen, Kindertagesstätten und Jugendgruppen vertrauensvoll und pädagogisch zuverlässig arbeiten."