Vatikan: Beschluss des Europarates steht im Widerspruch zu den Menschenrechten
Schwangerschaftsabbrüche können nicht als „Recht“eingefordert werden
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ROM, 30. April 2008 (ZENIT.org).- Schwangerschaftsabbrüche können nicht als „Recht“ eingefordert werden. Mit dieser Klarstellung antwortete ein führender Vertreter des Vatikans auf die Entscheidung des Europarates, diese Praxis straffrei zu stellen. Ein „Recht“ auf Schwangerschaftsabbruch sei ethisch unzulässig (vgl. ZENIT vom 17. April 2008).
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hatte sich am 16. April mit 102 Ja-Stimmen mit der Annahme von Resolution 1607 für ein Recht von Frauen auf Abtreibung ausgesprochen. Wo dies in den 47 Mitgliedsländern des Staatenbundes noch nicht der Fall sei, sollte nach der Forderung der Straßburger Parlamentarier den Frauen durch eine angemessene Gesetzeslage „das Recht auf sicheren und rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch“ garantiert werden. 69 Parlamentarier sprachen sich gegen die Vorlage aus, 14 enthielten sich ihrer Stimme.Im Vorfeld hatte der „Ausschuss für Gleichberechtigung" mit Datum vom 17. März die Resolution „Access to safe and legal abortion in Europe" („Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung in Europa") angenommen, die am vergangenen Mittwoch der Parlamentarischen Versammlung des Europarates nach intensiver Debatte mit 72 Änderungsvorschlägen vorgelegt worden war.
Bischof Elio Sgreccia, Vorsitzender der Päpstlichen Akademie für das Leben verweist in einem Artikel, den die italienische Tageszeitung des Vatikans, der „Osservatore Romano“ am Sonntag veröffentlichte, darauf hin, dass der Beschluss des Europarates im Widerspruch zu den Menschenrechten stehe.
In der Einleitung der Resolution heiße es, dass Abtreibung unter keinen Umständen als Instrument für Familienplanung eingesetzt werden dürfe und soweit wie möglich zu vermeiden sei. Der Kurienbischof kritisierte auch die Tatsache als widersprüchlich, dass das Dokument allen Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und ein Verfügungsrecht über den eigenen Körper zubillige, davon aber die Ungeborenen ausnehme. Ein Embryo dürfe nicht auf einen Teil der Schwangeren reduziert werden.
Das Dokument bemerke, dass in einigen Europarat-Mitgliedsländern, in denen Abtreibung erlaubt sei, nicht allen Frauen ein wirksamer Zugang zu den Diensten garantiert werden könne, damit diese Abtreibungen sicher, annehmbar und angemessen seien, was mit den Einschränkungen in der jeweiligen Gesetzgebung zu tun habe. Das führe aber zur Diskriminierung von Frauen innerhalb der verschiedenen Länder.
Mit der Forderung nach risikofreien und legalen Schwangerschaftsabbrüchen sei erstmals in einem offiziellen Dokument des Europarats von einem „Recht“ auf Abtreibungen die Rede, bemerkte Bischof Sgreccia. Es sei eine Sache, „den unter bestimmten Bedingungen vollzogenen Schwangerschaftsabbruch zu erlauben oder straffrei zu stellen, aber eine andere, ihn als ‚Recht' zu definieren“.
„Wie kann man das Recht, dem Leben eines unschuldigen und zudem schwachen und schutzlosen Menschen ein Ende zu setzten, verteidigen?“


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