ZG10020809 - 08.02.2010
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Der Papst verurteilt scharf den Missbrauch von Minderjährigen durch Kleriker


„Ein Verhalten, das die Kirche anklagt und verurteilt und dies immer tun wird“.


ROM, 8. Februar 2010 (ZENIT.org).- Mit scharfen Worten hat Papst Benedikt XVI. heute morgen erneut klar den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen durch Kleriker verurteilt.

Der Papst nutzte die Gelegenheit bei seiner Ansprache an die Mitglieder der Vollversammlung des Päpstlichen Rates für die Familie, um die von „einigen Kindern der Kirche“ zum Schaden von Minderjährigen vollbrachten Missbräuche scharf und unmissverständlich zu brandmarken.

Die Äußerungen des Papstes kommen in einem Moment inder der der katholischen Kirche in Irland wie auch jetzt in Deutschland der Vorwurf gemacht wird, solche abscheulichen und kriminellen Vorgänge zu vertuschen. Das Nachrichtenmaganzin Spiegel erklärte in seiner jüngsten Ausgabe, dass in den vergangenen 15 Jahren 94 Kleriker und Laien der katholischen Kirche in Deutschland unter Missbrauchsverdacht geraten seien. Das ergebe eine Umfrage des Magazins bei 27 deutschen Bistümern, drei Bistümer hätte keine Angaben gemacht. Zehn Geistliche sollen derzeit unter Missbrauchsverdacht stehen.

Der Papst bekräftigte heute, das es sich bei derartigen Missbräuchen um ein Verhalten handele, das gegen das wahre Engagement der Kirche gerichtet sei, sowie um eine Verletzung der Rechte der Minderjährigen: „Ein Verhalten, das die Kirche anklagt und verurteilt und dies immer tun wird“.

Benedikt XVI. rief die „harten Worte“ Christi in Erinnerung: „Wer einen von diesen Kleinen, die an mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals ins Meer geworfen würde“ (Mk 9,42). Durch diese Worte seien alle dazu verpflichtet, „niemals den Grad dieser Achtung und Liebe herabzusetzen“.

Aus diesem Grund habe der Heilige Stuhl auch die Konvention über die Rechte der Kindheit begrüßt, insofern sie „positive Worte zu den Bereichen der Adoption, der Gesundheitsversorgung, der Erziehung, des Schutzes der Behinderten und des Schutzes der Kleinen gegenüber der Gewalt sowie der sexuellen und durch Kinderarbeit bedingten Ausbeutung enthält“.

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